Grenzvermessung

Unsere Tätigkeit im Kataster umfasst die Durchführung von Grundteilungen, Grenzfeststellungen, Parzellierungen und Flächenermittlungen für private und öffentliche Auftraggeber. Die Urkunden, die wir dabei erstellen, sind öffentliche Urkunden und haben damit die selbe rechtliche Gültigkeit wie jene, die von einer Behörde ausgefertigt wurden. Als Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen fungieren wir bei allen Grenzvermessungen als technische Notare und sichern in dieser Funktion die Interessen aller beteiligten Parteien im Sinne des Konsumentenschutzes. Wir koordinieren die technisch-rechtlichen Möglichkeiten mit den Wünschen des Auftraggebers, recherchieren im Grundbuch und erledigen die Abwicklung des Vorhabens bei der zuständigen Vermessungsbehörde.

Die häufigsten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kataster bzw. Grenzvermessungen sind:

Eintragung in den Grenzkataster

Die Mehrheit der Grundstücke in Österreich sind Teil des Grundsteuerkatasters, der als solcher in erster Linie der Ersichtlichmachung der im Grundbuch eingetragenen Grundstücke dient. Der Grenzverlauf (und somit auch die Fläche) eines solchen Grundstücks im Grundsteuerkataster ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Durch die Eintragung in den sogenannten Grenzkataster können die Grundstücksgrenzen verbindlich festgelegt werden, sodass bei späteren Streitfragen immer der Katasterstand gültig ist und so auch eine Ersitzung von Grundstücksteilen durch Eigentümer von Nachbargrundstücken unmöglich wird. Wir führen für eine solche Umwandlung alle notwendigen Arbeiten (Erhebungen, Grenzverhandlungen, Grenzvermessungen) durch.

Grenzfeststellung

Wenn der Grenzverlauf zwischen zwei oder mehreren Grundstücken im Grundsteuerkataster unkenntlich ist und/oder die Eigentümer über den Verlauf uneinig sind, versuchen wir auf Basis von verschiedensten Unterlagen (alte Teilungspläne, behördliche Aufzeichnungen, Skizzen, Notizen, etc.) den tatsächlichen Grenzverlauf zu rekonstruieren und stellen diesen in der Natur dar. Im Zuge einer Grenzverhandlung wird die einvernehmliche Festlegung der gemeinsamen Grenze durch die jeweiligen Eigentümer von uns beurkundet.

Grenzwiederherstellung

Sind Grenzzeichen eines Grundstücks des Grenzkatasters verlorengegangen oder unkenntlich geworden, erheben wir die technischen Unterlagen im Kataster und erneuern die Grenzzeichen durch die Rückübertragung in die Natur.

Mappenberichtigung

Stimmt der bestehende Grenzverlauf in der Natur nicht mit dem in der Katastralmappe dargestellten überein, können wir bei der zuständigen Vermessungsbehörde eine Berichtigung der Grenze und der zugehörigen Flächenausmaße, vorausgesetzt die Zustimmung der beteiligten Eigentümer, mit einem entsprechenden Plan beantragen.

Teilungspläne

Wird ein Grundstück geteilt oder mit einem anderen Grundstück vereinigt, ist für die Eintragung in das Grundbuch ein Teilungsplan notwendig, den wir als Vermessungsbefugte für Sie erstellen. Wir beraten Sie schon im Vorfeld über die Rahmenbedingungen für die beabsichtigte Teilung, insbesondere in Fragen der Raumordnung und Flächenwidmung (z.B. Sonderflächen für Hofstellen, Gaststättenbetriebe, etc.), oder über die Möglichkeiten von vereinfachten Verfahren laut §13 und §15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Wir führen die entsprechenden Erhebungen im Grundbuch und die Vermessungsarbeiten durch und holen auch die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden (z.B. Gemeinde, Forstbehörde, …) für Sie ein.

Parzellierungen

Großflächige Aufschließungen für Siedlungszwecke sind ebenfalls Aufgaben, die in unseren Arbeitsbereich fallen. Wir erfassen die örtlichen Gegebenheiten, erstellen in Absprache mit den Grundeigentümern, Behörden, Architekten und Raumplanern ein Parzellierungskonzept und führen die Arbeiten für die evtl. notwendigen grundbücherlichen Teilungen durch.

Servitutspläne

Für die Grundbuchseintragung von Grunddienstbarkeiten, wie zum Beispiel Geh- und Fahrrechte oder Leitungsrechte, die nur bestimmte Teile eines Grundstücks betreffen, sind oftmals Servitutspläne erforderlich, die das räumliche Ausmaß des Rechts bzw. der Belastung im Kataster lagerichtig darstellen. Bei der Erstellung eines solchen Planes erheben wir den Katasterstand, ergänzen diesen gegebenenfalls um die bestehende relevante Situation und machen die Dienstbarkeit im Plan ersichtlich.

Parifizierung

Bei der Parifizierung bzw. Nutzwertfestsetzung wird für jedes wohnungseigentumsfähiges Objekt der jeweilige Wertanteil an der Liegenschaft bestimmt. In diese Ermittlung fließen auch eventuell vorhandene Benützungsflächen der Liegenschaft wie z.B. Garten, Parkplätze und dergleichen ein. Wir können diese Flächenanteile erfassen und stellen sie in einem entsprechenden Plan basierend auf dem aktuellen Katasterstand dar.